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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen gegenüber Unternehmen 

Wir sind Hersteller von Schwimmbecken, Schwimmbadzubehr, Sauna und Whirlpools sowie dem entsprechenden Zubehr. Mit unseren Produkten beliefern wir ausschließlich Fachbetriebe.

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir htten ausdrcklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausfhren.

  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausfhrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mndliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedrfen der schriftlichen Besttigung durch uns.

  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten fr alle gegenwrtigen und zuknftigen Geschftsbe- ziehungen mit dem Besteller.

  4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB, juristischen Personen des ffentlichen Rechts und ffentlich-rechtlichen Sondervermgen.

II. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische nderungen sowie nderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  2. Ist die Bestellung als Angebot gemß § 145 BGB zu qualizieren, so knnen wir dieses innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklrt werden.

  3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten. Der Besteller wird ber die Nichtverfgbarkeit der Leistung unverzglich informiert. Eine erhaltene Gegenleistung wird unverzglich zurckerstattet.

  4. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurckzutreten, wenn der Besteller ber sein Vermgen einen Antrag auf Erffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren ber sein Vermgen erffnet oder die Erffnung mangels Masse abgelehnt wurde

  5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch fr solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulichbezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrcklichen schriftlichen Zustimmung.

III. Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbesttigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung; diese wird zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt.

  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird am Tag der Rechnungstellung in gesetzlicher Hhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

  4. Sofern sich aus der Auftragsbesttigung nichts anderes ergibt, verpflichtet sich der Besteller den Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Wir behalten uns vor, einen hheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 

  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprche rechtskrftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurckbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprche des Bestellers stammen aus demselben Vertragsverhltnis oder sind unbestritten oder rechtkrftig festgestellt.

IV. Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklrung aller technischen Fragen voraus.

  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemße Erfllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB) bleiben vorbehalten.

  3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden ein- schließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprche bleiben vorbehalten.

  4. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zuflligen Untergangs oder einer zuflligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller ber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  5. Alle Ereignisse hherer Gewalt, die wir nicht gemß § 276 BGB zu vertreten haben, entbin- den uns von der Erfllung der bernommenen vertraglichen Verpichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpichtet, den Besteller unverzglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Besteller Mitteilung darber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis lnger als drei Monate andauert, knnen wir vom Vertrag zurcktreten. Die Gegenleistung wird unverzglich zurckerstattet.

  6. Im Falle des Lieferverzuges haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorstzlichen oder grob fahrlssigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorstzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziffer 7 Satz 3 dieser Bestimmungaufgefhrten Ausnahmeflle vorliegt.

  7. Im brigen wird unsere Haftung wegen Lieferverzugs fr den Schadensersatz neben der Leistung (Verzgerungsschaden) auf 5 % und fr den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprche des Bestellers sind auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit bleibt unberhrt.

V. Rücktritt

  1. Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurcktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; im Falle von Mngeln (Zif-fer VII) verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen.

  2. Der Besteller hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklren, ob er wegen Pichtverletzung vom Vertrag zurcktritt oder auf der Lieferung besteht.

VI. Gefahrenübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbesttigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werkvereinbart.

  2. Fr die Rcknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

  3. Beim Versendungskauf sind wir berechtigt, die zu liefernde Ware auch von einem anderen Ort als dem Erfllungsort zu versenden. Sofern der Besteller es wnscht, werden wir die Lieferungdurch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trgt der Besteller.

VII. Mängelhaftung

1. Mngelansprche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintrchtigung der Brauchbarkeit. 

2. Die Mngelansprche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rgeobliegenheiten ordnungsgemß nachgekommen ist. Mngelrgen sind schriftlich mglichst auf dem dafr vorgesehenen Formblatt auszusprechen. Den Besteller trifft die volle Beweislast fr smtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere fr den Mangel selbst, fr den Zeitpunkt des Mangels und fr die Rechtzeitigkeit der Mngelrge.

3. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfllung vor.
4.
Wir bieten fr unsere Produkte regelmßig einen kostenlosen Hersteller-Service an. Der Besteller soll berechtigte Nacherfllungsansprche seiner Kunden daher nur nach vorheriger Rcksprache mit uns durchfhren; der Besteller ist gehalten, uns zuvor die voraussichtlichen Kosten der Nacherfllung mitzuteilen. Eine eigene Nacherfllung ohne unsere vorherige Zustimmung fhrt der Besteller auf eigenes Risiko durch.

5. Die Verjhrungsfrist fr Mngelansprche betrgt 12 Monate ab Ablieferung; ist die neu hergestellte Sache ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer blichen Verwendung fr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, betrgt die Verjhrungsfrist abweichend 36 Monate, gerechnet ab Ablieferung. Unsere gesetzliche Haftung nach Ziffer VIII. 1 und VIII. 2 bleibt hiervon jedoch unberhrt.

6. Die Verjhrungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberhrt; sie betrgt fnf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. Rckgriffsansprche gegen uns gemß § 478 BGB (Rckgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine ber die gesetzlichen Mngelansprche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.

VIII. Gesamthaftung

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatz- ansprche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit unserer Vertreter oder Erfllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorstzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit bleibt unberhrt; dies gilt auch fr die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in dieser Ziffer VIII vorgesehen ohne Rcksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fr Schadens- ersatzansprche wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprche auf Ersatz von Sachschden gemß § 823 BGB. Die Haftung fr Verzug bestimmt sich jedoch abschließend nach Ziffer IV. 6 und 7.

5. Die Begrenzung nach Ziffer VIII. 1 bis 4 gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

6. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenber ausgeschlossen oder eingeschrnkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persnliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfllungsgehilfen.

IX. Eigentumsvorbehaltssicherung

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschftsverbindung mit dem Besteller vor. Sofern zwischen dem Besteller und uns ein Kontokorrentverhltnis besteht, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannte Saldo; gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein kausalerSaldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Besteller in Insolvenz oder Liquidation gert.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurckzunehmen, ohne vorher vom Vertrag zurckzutreten. Der Besteller gestattet uns schon jetzt, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen seine Geschftsrume whrend der blichen Geschftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware wieder in Besitz zu nehmen.

3. Der Besteller ist verpichtet, die Kaufsache whrend des Eigentumsvorbehaltes peglich zu behandeln; insbesondere ist er verpichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchfhren.

4. Bei Pfndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller whrend des Eigentumsvorbehaltes unverzglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemß § 771 ZPO erheben knnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außer- gerichtlichen Kosten einer Klage gemß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller fr den uns entstandenen Ausfall.

5. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschftsgang weiter zu ver- kaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Hhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterverußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Be- steller auch nach der Abtretung ermchtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberhrt. Wir verpichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpichtungen aus den vereinnahmten Erlsen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gert und insbesondere kein Antrag auf Erffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenz-verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so knnen wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehrigen Unterlagen aushndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets fr uns vor- genommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehrenden Gegenstnden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenstnden zur Zeit der Verarbeitung. Fr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im brigen das gleiche wie fr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehrenden Gegenstnden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenstnden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmßig Miteigentum bertrgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum fr uns.

8. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstck gegen einen Dritten erwachsen.

9. Wir verpichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % bersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

 

X. Gerichtsstand - Erfüllungsort

1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschftssitz ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist aus- geschlossen.

3. Sofern der Kunde Kaufmann ist und sich aus der Auftragsbesttigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschftssitz Erfllungsort. 

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